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Waschbären
Gefangen zwischen Mythen und Verordnungen
Von insolventen Pelztierfarmern in den 1920er Jahren freigesetzt, galten Waschbären bis 2017 nach dem Bundesnaturschutzgesetz als heimische Art, da sie sich „in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten“ haben. Seit sie 2016 jedoch EU-weit als invasiv und gebietsfremd gelistet wurden, hat sich ihr Image dramatisch verschlechtert.
In Hessen ist der Waschbär als „Störenfried“ in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Der Waschbär, auch als "kleiner Bär mit der Maske" bekannt, ist ein faszinierendes und anpassungsfähiges Tier. Sein wissenschaftlicher Name, Procyon lotor, spiegelt seine enge Verwandtschaft mit dem Marder wider.
Da sowohl bei den privaten Waschbärhaltern als auch bei den Auffangstationen in Hessen große Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, haben wir ein Informationsblatt wie auch ein Formblatt abgestimmt, mit denen die Haltung bei der jeweils zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden kann.
Von der EU ist der Waschbär als invasive Art eingestuft und darf, einmal in menschliche Obhut genommen, nicht mehr ausgewildert werden.
Alle Infos über Mythen und Fakten zum Waschbär gibt es in unserer Infobroschüre "Waschbären - besser als ihr Ruf".
Sie haben einen Waschbären im Haus oder Garten? Hier finden Sie unseren Flyer zur Vor-Ort Beratung
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