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FUNDHUND

Sichern Sie den Hund, sofern möglich, und prüfen Sie zunächst, ob er einen Adressanhänger am Halsband trägt. Ist kein Anhänger vorhanden, könnte der Hund gechippt sein.

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1. Chip auslesen lassen:
Chiplesegeräte sind in jedem Tierheim und bei jedem Tierarzt vorhanden. Auch viele Ordnungsämter und Bauhöfe verfügen mittlerweile über solche Geräte.

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2. Identifikation über Chip oder Marke:
Trägt der Hund eine Tasso-Marke, können Sie sich direkt an Tasso wenden. Alternativ lässt sich der Chip beim Tierarzt auslesen – über die Chipnummer kann TASSO oder das Haustierregister FINDEFIX des Deutschen Tierschutzbundes bei der Halterermittlung helfen. Auch die Steuermarke kann Hinweise geben: Die zuständige Kommune kann über die Registrierungsnummer den Halter ausfindig machen.

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3. Öffentlichkeit informieren:
Das Posten eines Fundhundes in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) führt häufig schnell zur Zusammenführung mit dem Halter. Achten Sie jedoch darauf, keine sensiblen Details wie die genaue Fundadresse zu veröffentlichen.

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4. Wenn der Hund nicht gesichert werden kann:
Versuchen Sie, ein Foto zu machen, und melden Sie die Sichtung umgehend an zuständige Stellen (z. B. Tierschutzvereine, Polizei oder Ordnungsamt). Notieren Sie sich außerdem:

  • Laufrichtung des Hundes

  • Farbe und Art des Halsbandes

  • Weitere auffällige Merkmale

Auch in diesem Fall kann ein Social-Media-Beitrag helfen – allerdings besteht die Gefahr, dass verängstigte Hunde durch Suchaktionen aufgeschreckt und weitergetrieben werden. Handeln Sie daher mit Bedacht.

FUNDKATZE

Viele Katzen sind Freigänger und durchstreifen regelmäßig ihre Umgebung. Manche schließen sich vorübergehend anderen Menschen an – besonders, wenn sie dort Futter erwarten. Deshalb gilt:

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1. Zugelaufene, augenscheinlich gesunde Katze

  • Wirkt die Katze gepflegt, gut genährt und unverletzt, ist sie vermutlich nicht in akuter Not.

  • Fragen Sie im direkten Umfeld nach, ob das Tier bekannt ist und zu jemandem gehört.

  • Falls niemand die Katze kennt, erstellen Sie einen Beitrag in den sozialen Netzwerken (z. B. lokale Gruppen).

  • Lassen Sie prüfen, ob die Katze gechippt ist – Tierärzte, Tierheime oder manche Tierschutzvereine können den Chip auslesen.

  • Über Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX lässt sich der Halter dann oft ermitteln​

 

2. Verletzte oder hilflose Katze

  • Sichern Sie das Tier, wenn möglich, vorsichtig und kurzfristig.

  • Posten Sie auch hier in sozialen Netzwerken und lassen Sie den Chip auslesen.

  • Wenden Sie sich an das zuständige Tierheim oder Ordnungsamt, um das weitere Vorgehen und mögliche Aufnahmeplätze abzustimmen.

 

3. Freilebende, verwilderte Hauskatzen

  • Beobachten Sie streunende Katzen, die menschenscheu wirken, aber nicht verletzt oder krank sind?

  • Dann kontaktieren Sie bitte zunächst das zuständige Tierheim, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

4. Hilfe beim Einfangen von Katzen

  • Tierschutzvereine unterstützen Sie bei Bedarf beim Einfangen von Katzen, etwa durch den Verleih von Lebendfallen.

  • Sprechen Sie den zuständigen Tierschutzverein an – dieser kann Sie beraten und ggf. bei der Sicherung des Tieres helfen.

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WILDTIER GEFUNDEN

Sie haben ein Wildtier gefunden? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, um dem Tier bestmöglich zu helfen - und sich selbst zu schützen: 

 

Sofortmaßnahmen

  • Ruhe bewahren! Hektik schadet dem Tier und birgt Verletzungsgefahr.

  • Sichern Sie die Umgebung: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit. Tragen Sie eine Warnweste und sichern Sie ggf. die Unfallstelle.

  • Abdecken: Decken Sie das Tier vorsichtig mit einem Tuch oder einer Jacke ab – das beruhigt und schützt es.

  • Ruhig und dunkel unterbringen: Ein stiller, dunkler Ort ist ideal.

  • Kein Futter oder Wasser! Stattdessen das Tier warm halten – z. B. mit einer Wärmflasche oder einer PET-Flasche mit warmem Wasser, vor allem bei Jungtieren.

  • Kinder und Haustiere fernhalten.

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Rechtliches zum Thema Wildtiere

Wildtiere sind herrenlos, gehören also niemandem – unterliegen aber dem Tierschutzrecht sowie je nach Art dem Jagd- oder Naturschutzrecht.

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Beispiele für Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen:

  • Füchse

  • Rehe

  • Wildschweine

  • Feldhasen

  • Waschbären

  • Wildkaninchen

  • Dachse

  • Marder

  • Wildenten, Wildgänse

  • Viele Greifvögel

 

 Wichtig: Der Fund oder die Mitnahme von verletzten, verwaisten oder toten jagdrechtlich geschützten Tieren muss der Polizei oder dem zuständigen Jäger gemeldet werden.

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​Nicht jedes Tier braucht Hilfe! 

Viele vermeintlich hilfsbedürftige Wildtiere sind nicht in Not:

  • Ästlinge (junge Vögel) werden weiter von ihren Eltern versorgt.

  • Rehkitze liegen allein im hohen Gras – das ist ganz natürlich.

Bevor Sie eingreifen:

  • Beobachten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung.

  • Machen Sie Fotos und notieren Sie den Fundort.

  • Kontaktieren Sie eine wildtierkundige Stelle oder das örtliche Tierheim (Hinweis: Die meisten Tierheime dürfen Wildtiere nicht aufnehmen).

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Weitere Informationen & Hilfe

Zum Umgang mit Wildtieren haben wir gemeinsam mit der IGHW, der Interessensgemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger, eine Informationsbroschüre erstellt, die viele wichtige Infos enthält.

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Ein Verzeichnis der anerkannten hessischen Wildtierauffangstationen finden Sie hier.

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Online-Hilfe

In Facebook-Gruppen wie: â€‹

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...erhalten Sie oft schnell kompetente Hilfe, vor allem wenn Sie Fotos und den Fundort bereitstellen.

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