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Geflügelpest - wie schütze ich meine Bestände

 

Auch jenseits des Vogelsbergkreises ist wohl an kaum jemandem das „Vogelgrippe-Drama“ spurlos vorbeigegangen, bei dem Anfang 2021 nach H5N8-Nachweis im Bestand mehrere Pfauen und Vögel geschützter Arten ihr Leben lassen mussten. Was sich in der privaten Haltung in Freiensteinau im Einzelnen zugetragen hat, wirft im Nachhinein eine Menge Fragen auf, die sich auch die zuständige Veterinärbehörde gefallen lassen muss.

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In Hessen war Freiensteinau bislang (Stand Anfang März) die einzige Katastrophe in der Saison 2020/21. Doch im Norden, Osten und Süden der Republik wie im benachbarten Ausland wütet HP H5N8 (siehe TSIS) und hat bereits die Keulung hunderttausender Tiere nach sich gezogen. Und zu allem Überfluss meldet ein russisches Labor dieser Tage den ersten Nachweis des Virus' bei MitarbeiterInnen eines geflügelverarbeitenden Betriebs.

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Wie wurde aus diesem niedrigpathogenen Allerwelts-Virus ein hochpathogener, der einen derart dramatischen Seuchenzug auslösen kann? Ein sehr anschaulicher Erklärungsversuch findet sich bei der Facebook-Gruppe "Aviäre Influenza/Vogelgrippe - Wissen, Rechte, Unterstützung".

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Ob man an die Verbreitung des Virus‘ über die Massentierhaltung oder durch Wildvögel glaubt, ob man die gängigen Bekämpfungs­maßnahmen für tierschutzrelevant hält oder nicht, spielt im Moment erst einmal eine untergeordnete Rolle: Die Behörden, die über das Wohl und Wehe der Vögel und Geflügeltiere in unseren Beständen entscheiden, werden noch aufgescheuchter sein als ohnehin schon.

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Es gilt, ihnen die Entscheidung über „die Tötung und unschädliche Beseitigung im Sperrbezirk gehaltener Vögel […], soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung, insbesondere zur unverzüglichen Beseitigung eines Infektionsherdes, erforderlich ist“ (§ 21.4.4 GeflügelpestVO) so schwer wie möglich zu machen.

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Die Ereignisse in Freiensteinau wie auch die Gesetzeslage selbst machen deutlich, dass die Vogel- und Geflügelhalter unter uns nicht erst handeln sollten, wenn ihre Tierhaltung aufgrund eines aktuellen Ausbruchsgeschehens plötzlich in einem Sperrbezirk liegt! Es empfiehlt sich vielmehr, im Vorfeld mit dem zuständigen Veterinäramt Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob die eigene Haltung die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllen kann. Denn dann lassen sich gegen eine angeordnete Keulung ggf. Rechtsmittel einlegen!

 

Zu diesem Zweck ist hier ein Musteranschreiben angehängt, mit dem der Geologe und Hobby-Hühnerhalter Dr. Benedikt Sauer mit seinem Amt in Kontakt getreten ist. Es orientiert sich an den Regelungen und Handlungsempfehlungen des HMUKLV sowie an den Richtkriterien der EU, mit denen Betriebe in Sperrbezirken bewertet werden, und „frühstückt“ somit alle Punkte ab, die eine Rolle spielen könnten, muss aber natürlich individuell angepasst werden.

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Sehr zu empfehlen (und darüber hinaus auch sehr unterhaltsam) sind Benedikt’s Youtube-Blogs, vor allem Folge 7 „Keulung gesunder Hühner vermeiden“.

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Die „Bibel“ aller, die sich über das aktuelle Ausbruchsgeschehen und behördenrelevante Aspekte der Aviären Influenza informieren möchten, ist das Padlet Vogelgrippe Info. Diese digitale Pinnwand wird stetig erweitert und bildet alles ab, was relevant und interessant ist. Hilfestellung gibt es zudem in der Facebook-Gruppe Aviäre Influenza/Vogelgrippe-Wissen, Rechte, Unterstützung.

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Falls Ihr mehrere Vogel-/Geflügelarten oder auch mehrere Bestände unterschiedlicher Herkunft haltet und im Rahmen Eures Sicherheitskonzepts Hygieneschleusen installieren müsst, haben wir bei den Schweizer KollegInnen einfach umzusetzende Handlungs­empfehlungen entdeckt. Und falls Euren Betrieb die Aufstallungspflicht ereilt, findet Ihr im LLH-Merkblatt einige Tipps gegen die Langeweile bei Euren „Federviechern“.

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