
Tierleid melden
Beobachten Sie einen Fall von Tierquälerei, ist schnelles Handeln gefragt. Wird ein Tier misshandelt, vernachlässigt oder unter schlechten Bedingungen gehalten, sollte man tätig werden. Wenn die Situation und das Gegenüber es zulässt, wäre unser erster Rat immer: Gehen Sie mit dem Halter des Tieres ins Gespräch. Manchmal sind es persönliche Notlagen, Unwissenheit oder finanzielle Nöte, die dazu führen, dass Haustiere nicht artgerecht und tierschutzkonform gehalten werden. Vielleicht führt das schon zu einer sofortigen Verbesserung der Lebenssituation für das Tier – z. B. in dem man dem erkrankten Nachbarn anbietet, mit dem Hund rauszugehen, damit er nicht mehr stundenlang auf dem Balkon bleiben muss.
Ist das persönliche Gespräch nicht möglich und akute Gefahr im Verzug, sind nur die örtlichen Veterinärämter und die Polizei berechtigt, einzugreifen. Dabei sind beide Institutionen dankbar, wenn Sie folgende Grundsätze beachten:
1. Beobachtung dokumentieren
Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie alle wichtigen Details:
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Ort: Wo haben Sie das Tierleid beobachtet?
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Art des Vorfalls: Was genau haben Sie gesehen? Beschreiben Sie das Verhalten der beteiligten Personen. die Handlungen und den Zustand der Tiere.
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Betroffene Tiere: Wie viele und welche Tiere sind betroffen? Sind sie verletzt oder vernachlässigt?
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Fotos oder Videos, die die Missstände oder die Situation der Tierquälerei dokumentieren, können hilfreich sein, um die Situation zu verdeutlichen. Geht es beispielsweise um einen Fall von Vernachlässigung, macht es Sinn, Protokolle auch über mehrere Tage mit Angabe von Uhrzeit, Dauer etc. zu führen.
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3. Was passiert nach Ihrer Meldung?
Zeigen Sie einen Fall von schlechter Tierhaltung oder Tierquälerei an, muss die zuständige Behörde Ihre Meldung prüfen. Das geschieht in der Regel durch einen Vorort-Termin beim Tierhalter. Bestätigen sich die Angaben aus Ihrer Anzeige und können Haltungsbedingungen vor Ort verbessert werden, erhalten die Tierhalter zumeist eine Aufforderung, die Situation für das Tier zu verbessern. In besonders schweren Fällen können Tiere auch direkt von den Veterinärämtern beschlagnahmt werden und werden dann auf Kosten des Halters anderweitig untergebracht. Je nach Schwere des Falls wird er zur Verbesserung der Haltungsbedingungen aufgefordert, es wird zur Abgabe der Tiere aufgefordert oder sogar ein Tierhalteverbot angestrebt.
Erstatten Sie Anzeige bei Tierschutzfällen, erhalten Sie keinerlei Rückmeldung der Veterinärämter über das weitere Vorgehen oder den Stand des Verfahrens. Auch die Ämter müssen den Datenschutz einhalten – und auch wenn Sie Ihnen keine Auskunft geben, heißt das nicht, dass sie untätig sind.
Ihre Meldung kann entscheidend dazu beitragen, Tiere aus leidvollen Situationen zu befreien – bleiben Sie dran, wenn Sie feststellen, es ändert sich nichts an der von Ihnen angezeigten Tierhaltung. In solchen Fällen empfiehlt sich die schriftliche Dokumentation Ihrer Anzeigen, damit Sie ggf. nachweisen können, dass Sie den Missstand oder die Tierquälerei bereits angezeigt haben.

2. An die richtigen Stellen wenden
Sowohl die Veterinärämter als auch die Polizei können bei Fällen von Tierquälerei tätig werden, die örtlichen Tierschutzvereine haben leider keinerlei Befugnisse, bei Tiernotfällen einzugreifen.
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Veterinäramt: Missstandsmeldungen/-anzeigen bei den Veterinärämtern können sowohl per Mail als auch auf dem telefonischen Weg erfolgen. Einige Veterinärämter bieten auch die Möglichkeit zur Online-Anzeige. Anzeigen können auch anonym erfolgen. Zeugen erleichtern es den Ämtern jedoch bei ggf. anstehenden Verfahren, die Tierquälerei oder den Missstand tatsächlich nachzuweisen.
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Polizei: Bei einer akuten Notlage des Tieres, außerhalb der Öffnungszeiten der Veterinärämter, kontaktieren Sie bitte die zuständige Polizeidienststelle.

4. Anonymität und Datenschutz
Tierschutzanzeigen können auch anonym erfolgen. Ihre persönlichen Daten werden in jedem Fall streng vertraulich behandelt, wenn Sie das wünschen. Lassen Sie Tierleid nicht zu, sondern melden Sie es, auch wenn es ein Fall ist, der Ihren Nachbarn oder Ihr engeres Umfeld betrifft. Wenden Sie sich ggf. an Ihren örtlichen Tierschutzverein und bitten um Weiterleitung Ihrer Anzeige und Ihrer Dokumentationen.
Gemeinsam gegen Tierleid
Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement können einen großen Unterschied machen. Zögern Sie nicht, Tierleid zu melden – jeder Hinweis hilft, Tiere zu schützen und ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Sind Sie unsicher, ob es sich bei Ihrer Beobachtung tatsächlich um einen Tatbestand handelt, der ein Eingreifen rechtfertigt, können Sie sich beratend auch an unsere Geschäftsstelle wenden.
Einige Gesetze und Verordnungen regeln den grundsätzlichen Umgang und die Haltung von Tieren. Konkrete Vorgaben zur Haltung gibt es für Hunde und für Nutztiere, für alle anderen Tierarten werden die Bedingungen aus Gutachten und Merkblättern abgeleitet. Gesetzliche Regelungen stellen immer Mindestbedingungen dar, nicht das, was wir als Tierschützer für die Tiere als optimal erachten.
Rechtliche Grundlagen:
Tierschutzgesetz
Tierschutz-Hundeverordnung
Säugetier-Gutachten
TVT-Merkblätter zu Tierhaltungen
Nutztier-Haltungsverordnungen