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Gefangen zwischen Mythen und Verordnungen

Von insolventen Pelztierfarmern in den 1920er Jahren freigesetzt, galten Waschbären bis 2017 nach dem Bundesnaturschutzgesetz als heimische Art, da sie sich „in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten“ haben. Seit sie 2016 jedoch EU-weit als invasiv und gebietsfremd gelistet wurden, hat sich ihr Image dramatisch verschlechtert.

 

Immerhin haben die deutschen Verordnungsgeber anerkannt, dass Waschbären in Deutschland zu verbreitet sind, als eine Ausrottung zielführend wäre, und „die Möglichkeit der privaten Haltung sowie die Aufnahme und Weitergabe […] durch Auffangstationen […] eröffnet".

Da sowohl bei den privaten Waschbärhaltern als auch bei den Auffangstationen in Hessen große Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, haben wir ein Informationsblatt wie auch ein Formblatt abgestimmt, mit denen die Haltung bei der jeweils zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden kann.

Mit der Broschüre „WASCHBÄREN Besser als ihr Ruf. Mythen, Fakten & Zusammenleben“ setzen wir zudem den inzwischen sehr hitzig und unsachlich geführten Diskussionen etwas entgegen.

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