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16. Januar

Reglementierung des Handels!

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Nicht nur Heimtiere, sondern auch Exoten belasten die Kapazitäten und Budgets der Tierschutzvereine – durch unüberlegte Anschaffungen während der Lockdowns umso mehr! Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regulierung des Online-Tierhandels wird dringend benötigt:

 

Nur wer nachweislich sachkundig ist und seiner Verpflichtung zur Beratung nachkommt, sollte Tiere an Dritte abgeben dürfen. Kombiniert mit Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Tieren und Anbietern, einem Verkaufsverbot von Wildfängen und begleitenden Informationskampagnen besteht die Chance, den Handel und die Käufer zu einem verantwortungsvolleren Agieren im Sinne des Tierschutzes und des Tierwohls zu bewegen.

 

Auch Sie können etwas tun!

Bevor Sie sich ein Tier anschaffen, überlegen Sie bitte gut, welches Tier zu Ihren Lebensumständen passt und ob Sie ihm für seine gesamte Lebensdauer finanziell und zeitlich gerecht werden können. Eine gute Checkliste bieten unsere Kollegen vom Tierschutzverein Dresden an.

 

In den hessischen Tierheimen und Tierschutzorganisationen warten viele wunderbare Tiere auf ein neues, liebevolles Zuhause. Die Tierheimmitarbeitenden kennen „ihre“ Tiere und können Sie deshalb sehr gut beraten.

 

Wenn Sie ein Tier online kaufen bzw. übernehmen möchten, können Sie mit diesem Merkblatt der Kollegen aus dem Schweizer Tierschutz gut nachvollziehen, ob das Angebot des Anbieters/Verkäufers seriös ist.

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